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   VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076   

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https://dejure.org/2007,9447
VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076 (https://dejure.org/2007,9447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2007 - 25 B 05.1076 (https://dejure.org/2007,9447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 (https://dejure.org/2007,9447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interpretation eines Klagebegehrens als Verpflichtungsbegehren mit dem Ziel einer umfassenden Legalisierung von einer Pferdehaltung; Zulässigkeit der Erweiterung eines in der Berufungsinstanz formulierten Klageantrags über den erstinstanzlichen Klageantrag hinaus; ...

  • Judicialis

    VwGO § 91; ; VwGO § ... 113 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1; ; BayBO Art. 62; ; BayBO Art. 63 Abs. 4; ; BayBO Art. 72 Abs. 1; ; BayBO Art. 73 Abs. 1 Nr. 1; ; BayBO Art. 91 Abs. 1 Nr. 1; ; BayBO Art. 91 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; GG Art. 14; ; Gestaltungssatzung § 13 Abs. 5

  • baygt-kommunal-gmbh.de PDF

    Pferdehaltung in einer Gemengelage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Pferdehaltung zu privaten Zwecken; ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen im Innenbereich; Paddock; Klageerweiterung im Berufungsverfahren; kein Bestandsschutz; genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung; Einfügensgebot; Gemengelage; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pferdehaltung in ehemals landwirtschaftlichem Anwesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1119
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076
    Bei der Qualifizierung der Eigenart der näheren Umgebung ist grundsätzlich von der vorhandenen Bebauung im maßgeblichen Umgriff auszugehen, soweit diese den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/380 f.; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. Aufl. 2007, Rd.Nr. 14 zu § 34).

    Hiernach ist ein Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung in der Regel zulässig, wenn es sich in jeder Hinsicht innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält (BVerwG vom 26.5.1978 a.a.O., S. 385).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Nutzung endgültig aufgegeben wurde und nach der Verkehrsauffassung auch nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Nutzung gerechnet werden kann (BVerwG vom 19.11.1986 BVerwGE 75, 34/40 f.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076
    Das Interesse an einer angemessenen Wiederverwendung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude wie Stallungen, Scheunen und Geräteschuppen erscheint umso dringlicher, als sich diese nur bedingt für eine wohnnutzungskonforme Umnutzung eignen, und auch eine Beseitigung des Altbestandes zum Zwecke einer baulichen Neunutzung des Grundstücks nicht selten an rechtliche, etwa denkmalschutzrechtliche, aber auch finanzielle Grenzen stoßen wird, andererseits dem Eigentümer ein gänzlicher Leerstand auf Dauer kaum zugemutet werden kann (vgl. auch BVerfG vom 22.3.1999 BVerfGE 100, 226).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076
    Gemäß § 88 VwGO ist das Gericht an die Fassung der Anträge nicht gebunden; es muss vielmehr das tatsächliche Rechtsschutzziel von Amts wegen ermitteln (BVerwG vom 22.5.1980 BVerwGE 60, 144/149).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076
    Sie überschreitet die "Variationsbreite" (BVerwG vom 25.3.1988 NVwZ 1989, 667) der ehemals (wohl) legal betriebenen landwirtschaftlichen Nutzung und ist deshalb schon aus sachlichen Gründen nicht bestandsgeschützt.
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076
    Das gilt insbesondere dann, wenn der Antragswortlaut das Klagebegehren in der Sache falsch oder unvollständig erfasst (BVerwG vom 3.8.1992 NVwZ 1993, 62).
  • BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 190.97

    Begrenzung des Umfangs einer Austorfung - Eingriff in Natur und Landschaft -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076
    Der Begriff des Bestandsschutzes umschreibt das aus der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) fließende, gesetzlich (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) näher ausgestaltete Recht des Eigentümers, eine bauliche Anlage mit einer bestimmten Nutzung, die einmal formell oder materiell legal war, weiter nutzen und in gewissem Umfang ändern zu dürfen, auch wenn die Anlage mit dieser Nutzung heute nicht mehr neu errichtet werden dürfte (vgl. Dürr/König, Baurecht, 4. Aufl. 2000, Rd.Nr. 412 ff.; zur dogmatischen Herleitung BVerwG vom 3.12.1997 NVwZ 1998, 969).
  • VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12

    Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

    Ein faktisches Dorfgebiet setzt aber intakte Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe voraus (Bay. VGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, juris).

    Die Kammer teilt in diesem Zusammenhang nicht die unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, juris) vertretene Auffassung des Kreisrechtsausschusses, der Altbestand auf den Anwesen A-Straße 13 und 19 sei anfällig für die Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Nutzung und müsse daher hier Berücksichtigung finden.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet

    Insofern ist auch ein aus früherer Zeit verbliebener Altbestand an landwirtschaftlichen Haupt- und Nebengebäuden zu berücksichtigen, der der näheren Umgebung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht sein besonderes, eine Wohnnutzung ergänzendes Gepräge geben kann, soweit er nach der Verkehrsauffassung für die (Wieder-) Aufnahme auch anderer Nutzungen "anfällig" ist (wie BayVGH, Urt. v. 19.09.2007 - 25 B 05.1076 -, BRS 71 Nr. 85).

    Dem stehen schon die in der nächsten Umgebung insbesondere im rückwärtigen Bereich noch anzutreffenden ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude (Scheunen, Schuppen) entgegen, die nach der Verkehrsauffassung noch für die (Wieder-)Aufnahme anderer (etwa landwirtschaftlicher oder gewerblicher) Nutzungen als dem Wohnen "anfällig" sind (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.09.2007 - 25 B 05.1076 -, BauR 2008, 1119).

    Denn für die Eigenart der näheren Umgebung sind nicht nur ausgeübte Nutzungen von Bedeutung, sondern auch all das, was sich, ohne Fremdkörper zu sein, in der vorhandenen Bebauung niederschlägt und so den bodenrechtlichen Charakter beeinflusst (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.09.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Zu berücksichtigen ist, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, letztlich all das, was sich, ohne Fremdkörper zu sein, in der vorhandenen Bebauung niederschlägt und so den bodenrechtlichen Charakter beeinflusst (vgl. Senatsurt. v. 17.04.2013, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 19.09.2007 - 25 B 05.1076 -, BRS 71 Nr. 85).
  • VG Neustadt, 22.06.2017 - 3 K 38/17
    Der Begriff des Bestandsschutzes umschreibt das aus der Eigentumsgarantie (Art. 14 Grundgesetz - GG -) fließende, gesetzlich (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) näher ausgestaltete Recht des Eigentümers, eine bauliche Anlage mit einer bestimmten Nutzung, die einmal formell oder materiell legal war, weiter nutzen und in gewissem Umfang ändern zu dürfen, auch wenn die Anlage mit dieser Nutzung heute nicht mehr neu errichtet werden dürfte (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, juris Rnr. 55 m. w. N.).

    Damit sind in diesem Bereich der maßgeblichen näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzung vertreten, wie dies allerdings für ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) typisch ist, ohne dass es auf das konkret mögliche Störpotential der gewerblichen Nutzungen ankäme (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, juris Rnr. 61).

    Diese gesetzliche Wertung muss nach Ansicht der Kammer aber auch innerhalb der geschlossenen Ortslage - wie vorliegend - zum Tragen kommen, in der eine angemessene Wiederverwendung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude nicht mit dem Gebot einer größtmöglichen Schonung des Außenbereichs konkurriert, sondern lediglich mit konfligierenden nachbarlichen Nutzungsinteressen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, juris Rnr. 65).

    Das Interesse an einer möglichst ungestörten Wohnnutzung muss in dieser Situation vielmehr ein Stück zurücktreten, damit sich auch das Interesse an einer angemessenen Nutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Anwesens durchsetzen kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, a. a. O.).

  • VG Neustadt, 01.09.2015 - 3 L 726/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagung einer Nutzungsänderung;

    Sie überschreitet die "Variationsbreite" der ehemals legal betriebenen landwirtschaftlichen Nutzung und stellt eine Nutzungsänderung dar (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, BayVBl 2008, 694).

    In einem faktischen Dorfgebiet müssen aber intakte Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vorhanden sein (Bay. VGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 - , juris).

  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1336

    Erfolglose Nachbarklage gegen baurechtliche Nutzungsänderung (hier: von

    Für die Eigenart der näheren Umgebung in einer Gemengelage kann dabei auch von Bedeutung sein, dass die Wohnnutzung als prägendes Element - wie vorliegend - nicht "planähnlich" entstanden, sondern lediglich durch Aufgabe anderer - etwa landwirtschaftlicher - Nutzungen zum zahlenmäßig vorherrschenden Element geworden ist, und dass die noch vorhandenen ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude auch nach der Verkehrsauffassung "anfällig" für die (Wieder-)Aufnahme anderer Nutzungen als dem Wohnen sind (vgl. BayVGH, U.v. 19.9.2007 - 25 B 05.1076 - juris).
  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 237/12

    Nachbarklage gegen immissionsrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen;

    Für die Eigenart der näheren Umgebung in einer Gemengelage kann auch von Bedeutung sein, dass die Wohnnutzung als prägendes Element nicht "planähnlich" entstanden, sondern lediglich durch Aufgabe anderer - etwa landwirtschaftlicher - Nutzungen zum zahlenmäßig vorherrschenden Element geworden ist, und dass die noch vorhandenen ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude auch nach der Verkehrsauffassung "anfällig" für die (Wieder-) Aufnahme anderer Nutzungen als dem Wohnen sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 - BauR 2008, 1119 = BayVBl 2008, 410).
  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1379

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche Maschinenabstellhalle

    Für die Eigenart der näheren Umgebung in einer Gemengelage kann dabei auch von Bedeutung sein, dass die Wohnnutzung als prägendes Element - wie vorliegend - nicht "planähnlich" entstanden, sondern lediglich durch Aufgabe anderer - etwa landwirtschaftlicher - Nutzungen zum zahlenmäßig vorherrschenden Element geworden ist, und dass die noch vorhandenen ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude auch nach der Verkehrsauffassung "anfällig" für die (Wieder-)Aufnahme anderer Nutzungen als dem Wohnen sind (vgl. BayVGH, U.v. 19.9.2007 - 25 B 05.1076 - juris).
  • VGH Bayern, 05.11.2013 - 15 ZB 12.179

    Nutzungsuntersagung für Pferdekoppel; nähere Umgebung; faktisches allgemeines

    Insbesondere wird nicht eingewandt, dass es sich z.B. um größere leerstehende Gebäude handle, die nach der Verkehrsauffassung noch für die (Wieder-) Aufnahme anderer Nutzungen als dem Wohnen offen sind oder weshalb deren wohnnutzungskonforme Umnutzung ausscheiden müsste (vgl. BayVGH, U.v. 19.9.2007 - 25 B 05.1076 - BayVBl 2008, 694).
  • VG München, 23.05.2011 - M 8 K 11.149

    Schwarzbau: Wann ist Abrissverfügung unverhältnismäßig?

    2.3 Die Rechtswidrigkeit der Beseitigungsanordnung schlägt sich auch auf das zu ihrer Durchsetzung angedrohte Zwangsgeld durch (BayVGH vom 19.9.2007 BayVBl. 2008, 694).
  • VG München, 14.07.2014 - M 18 S 14.2092

    Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde;

  • VG Saarlouis, 27.08.2008 - 5 K 1183/07

    Nachbarklage gegen Hofladen mit Milchküche eines Schaf- und Ziegenhofes in einem

  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier

  • VG München, 19.10.2009 - M 8 K 08.1761

    Bescheidswiderruf aufgrund Widerrufsvorbehalt außerhalb Jahresfrist

  • VG Ansbach, 03.07.2019 - AN 9 K 17.01636

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung

  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 3 K 14.01270

    Nachbarrechtliches Rücksichtnahmegebot, Schafhaltung, Bestandsschutz, Schafstall,

  • VG München, 27.12.2012 - M 8 S 12.5919

    Nutzungsuntersagung; ungenehmigte Wohnnutzung im Dachgeschoss; Rettungsweg;

  • VG München, 05.04.2022 - M 1 K 18.4396

    Erfolglose Klage im baurechtlichen Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für eine

  • VG München, 18.08.2014 - M 18 S 14.2843

    Haltungs- und Betreuungsverbot für Rinder

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